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Vorstandsaustritt

Vorstandsamt bis zur Wirksamkeit der Entlassung ausführen:

Das Vorstandsamt wird solange ausgeführt, bis die Entlassung wirksam gemacht wurde vom Studierendenparlament. Danach bleibt bis zur Entlastung immer noch eine Restverantwortung bestehen.

Übergabedokumente anfertigen:

Bei den Übergabedokumenten handelt es sich um eine PDF, wo die verschiedenen Projekte des scheidenden Vorstandsmitglieds niedergeschrieben sind. Hier werden sowohl die Ever Greens, wie z. B. ein Jour Fix abhalten (zeitlich unbegrenzt), als auch eigene angefangene, kurzfristige Projekte aufgeführt (zeitlich begrenzt). Darüber hinaus werden auch Informationen festgehalten, die wichtig sind, um in diesem Bereich des Vorstandsamt weiterhin arbeiten zu können.

Übergabedokumente übergeben:

Die Übergabedokumente werden entweder im Wiki abgespeichert oder intern weitergegeben.

(Ereignis) Vorstandamt abgelegt (Restverantwortung bleibt):

Ab hier ist die Vorstandstätigkeit abgelegt. Es bleibt eine Restverantwortung bis zur Entlastung bestehen.

Stellung zu Ausgaben/Entscheidungen beziehen:

Wenn fragwürdige Zahlungen gefunden werden, fragt das Studierendenparlament nach, weshalb diese Zahlungen getätigt wurden. Dazu muss das scheidende Vorstandsmitglied Stellung nehmen.

Geld von den fragwürdigen Ausgaben wieder eintreiben:

Als neuer Vorstand hat man die Pflicht, das nicht rechtmäßig ausgegebene Geld wieder einzutreiben. Man stellt Forderungen an das scheidende Vorstandsmitglied. Sollte dieses die Rückzahlung verweigern, kommt es zur Eskalation.

(Ereignis) Gerichtlich gegen ausscheidendes Vorstandsmitglied vorgehen:

Im seltenen Fall, dass es bis zu diesem Punkt kommt, wird ein Anwalt eingeschaltet und gerichtlich gegen das scheidende Vorstandsmitglied vorgegangen.

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  • Zuletzt geändert: 2023/02/07 20:23